CDU und SPD gegen Vergrößerung des Gemeindevorstandes
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SPD verliert Beigeordneten an BLN
Wie vor 5 Jahren hat die BLN einen Antrag gestellt, den Gemeindevorstand zu vergrößern, damit alle Fraktionen vertreten sind. Aktuell besteht der Vorstand aus 6 Beigeordnete, die Mehrheitspartei der CDU hat Anspruch auf 4 Sitze. Somit blieben nur 2 Sitze für 4 Fraktionen. Die BLN und die SPD wären mit dabei, die Grünen und die AFD blieben alle Informationen aus diesem wichtigen Gremium vorenthalten.
Auch wenn der Antrag eher von den Grünen oder AFD zu erwarten wäre, haben wir wieder diesen Antrag gestellt. Uns geht es um Transparenz und um Kommunalpolitik, die gemeinsam gestaltet werden sollte. Dazu gehören nun mal alle gewählten Fraktionen. Unser Antrag bringt uns keinen politischen Vorteil, von daher ist unser Antrieb genau das eben Genannte!
Wie auch vor 5 Jahren hat die Mehrheitsfraktion, die CDU den Antrag abgelehnt. Die Gründe sind eher belanglos.
- „Wir wollen keinen aufgeblähten Gemeindevorstand“
- „Der Gemeindevorstand kann nicht effizient arbeiten“
- „Die fehlenden Fraktionen werden ausreichend über die Niederschriften informiert“
Demokratischer Diskurs ist bei der CDU nicht erwünscht. Selbst Bürgermeister Herr Stolz meldete sich zu Wort: „Er sieht im Gemeindevorstand keine politischen Entscheidungen, sondern möchte ein kleines schnelles und effizientes Gremium.“
Das hinterlässt doch eher den Eindruck, die Entscheidungen ohne großen Widerstand durchwinken zu wollen.
Bei der Teilnahme aller Fraktionen würde die CDU im Gemeindevorstand nicht geschwächt. Also, warum so eine Gegenwehr?
Grüne und AFD unterstützen natürlich unseren Antrag. Die AFD betonte, dass keiner der vorgetragenen Argumente gegen die Erhöhung des Gemeindevorstands höher zu bewerten wäre, als die transparente und demokratische Teilnahme aller Fraktionen.
Die SPD blies ins „CDU Horn“ und erwähnte zusätzlich, dass man nicht zustimmen könne, weil der Antrag nicht von den Grünen komme, das ja eigentlich zu erwarten wäre.
Viele Kommunen haben aus den gleichen Gründen, die wir vorbrachten, die Vorstände vergrößert. Oft waren die Antragssteller sogar CDU-Fraktionen. Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung der CDU. Hat sie doch nach der Wahl in einem Presseartikel betont, mit allen Fraktionen gemeinsam die Politik in Neuhof gestalten zu wollen.
Bei der anschließenden Wahl der Beigeordneten kam es zu einem überraschenden Ergebnis.
Die Fraktion der Grünen waren nach dem Verhalten der SPD-Fraktion sehr verärgert, so dass die Bürgerliste mit den Stimmen der Grünen den 2. Vorstandssitz zugesprochen bekam.
Die CDU erhielten 19 Stimmen, die BLN 12 Stimmen und die SPD 5 Stimmen. Nach diesem Ergebnis bekommen die CDU 4 Beigeordnete und die BLN erhält 2 Sitze. SPD, Grüne und AFD gehen leer aus.
Statt alle Fraktionen im Vorstand zu haben, sind es jetzt nur noch zwei. Verrückte Welt!
Am Ende der Sitzung fragte Frau Hartung (SPD) an, ob die Wahl der Beigeordneten rechtmäßig sei, weil die eingereichten Wahlvorschläge nicht vorgelesen worden seien. Sogar die Grünen mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, mit der AFD gemeinsame Sache zu machen. So präsentiert sich nur ein schlechter Verlierer!
Heiko Stolz kündigte an, die Rechtslage zu prüfen.
Überprüfung der Rechtslage
Die Gemeinde Neuhof informierte alle Fraktionsvorsitzenden am 05.05.2021 mit folgender E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Anfrage der SPD-Fraktion wurde das Wahlverfahren rechtlich überprüft.
Zentrale Vorschrift für durchzuführende Wahlen ist § 55 HGO. Gemäß § 55 (4) HGO finden die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sinngemäß Anwendung.
Weder die HGO noch das KWG kennen bei Verhältniswahlen das Bekanntgeben der Namen der Kandidaten der Wahlvorschläge. Es werden auch keine Personen, sondern Listen gewählt. Auf den Stimmzettel waren die Träger der Wahlvorschläge (CDU, BLN, SPD) verzeichnet. Vor der Durchführung der Wahl wurden auch keine diesbezüglichen Anfragen aus der Mitte des Parlaments an den Wahlleiter (Vorsitzender der Gemeindevertretung) gestellt. Somit liegen keine Fehler bei der Durchführung der Wahl der Beigeordneten vor.
Diese Rechtsauffassung wird auch vom HSGB, Frau Adrian und der Kommunalaufsicht, Herr Huder vertreten.
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